Kursdetailansicht - Lehrbetriebe - Ausbildung Recyclist:in EFZ
Module
1. Einleitung
- Begrüssung zur Ausbildung als Recyclistin/Recyclist EFZ
- Nutzung des Recycling-Kompendiums
Kapitel
2. Gesetzliche Grundlagen
- a1.9 Ich erstelle aufgrund der Eingangskontrolle (Beurteilung, Analyse) die Anlieferungs- und Begleitpapiere, überprüfe diese mit dem Kunden und bereinige sie bei Bedarf. (K3)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
- b4.3 Ich lagere und staple die Wertstoffe am Lagerort gemäss Lagerplan sicher nach gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften und berücksichtige dabei die chemischen und physikalischen Eigenschaften. (K3)
- c3.2 Ich überprüfe mit dem Chauffeur die Lade- und Begleitdokumente, lasse sie gegenzeichnen, übergebe ihm die notwendigen Dokumente und übermittle die Dokumente der internen Stelle. (K3)
- d3.3 Ich erkenne im Betrieb Gefahrgut, unterscheide Sonderabfälle und kontrollpflichtige Abfälle, verschiebe und lagere diese nach gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften sicher und umweltgerecht oder leite sie der fachgerechten Entsorgung zu. (K3)
Kapitel
3. Recyclinglandschaft Schweiz
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
Kapitel
4. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- a3.3 Ich halte an der Abladestation die im Betrieb vorgegebenen Prozesse ein und sorge für Ordnung und Sicherheit. (K3)
- b2.5 Ich bereite Wertstoffe wirtschaftlich, ökologisch, ressourcenschonend, sicher, nach abnehmerspezifischen Vorgaben und mit dem Ziel einer optimalen Wertschöpfung und Qualität auf. (K3)
- d1.1 Ich erkenne bei der täglichen Arbeit im Betrieb auftretende Gefahren und Risiken und ergreife entsprechende Massnahmen. (K4)
- d1.2 Ich führe den jeweiligen Auftrag unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmassnahmen aus. (K4)
- d1.3 Ich halte mich im Berufsalltag an die gesetzlichen und die betrieblichen Vorschriften zur Vermeidung von Berufsunfällen und -krankheiten. (K3)
- d2.1. Ich erkenne sicherheitswidrige Zustände am Arbeitsplatz, beseitige diese oder melde sie dem Vorgesetzten. (K4)
- d2.2 Ich ergreife im Arbeitsalltag die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitskollegen, von Drittpersonen und zum Schutz von Sachwerten. (K3)
- d2.4 Ich schütze bei der Arbeit meine Gesundheit indem ich für jede Tätigkeit die zweckmässige PSA trage. (K3)
- d.5 Ich erkenne im Betrieb die von Gefahrstoffen ausgehenden Gefahren und Risiken, ergreife Massnahmen zu deren Bekämpfung und schütze mich durch die geeignete Schutzausrüstung. (K4)
- d2.7 Ich vermeide oder beschränke im Arbeitsalltag die körperliche Belastung durch das Einhalten ergonomischer Grundsätze und durch den Einsatz geeigneter Hilfsmittel. (K4)
Kapitel
5. Metalle und Legierungen
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
6. Metalle und Legierungen - Vertiefende Inhalte
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
7. Papier und Karton
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
8. Papier und Karton - Vertiefende Inhalte
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
9. Bauabfälle
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
10. Bauabfälle - Vertiefende Inhalte
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
11. Kunststoffe
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
12. Kunststoffe - Vertiefende Inhalte
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
13. Elektro- und Elektronikschrott
In diesem Modul lernen Sie, wie Elektro- und Elektronikschrott fachgerecht rezykliert wird.
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
14. Elektro- und Elektronikschrott - Vertiefende Inhalte
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
15. Glas
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
16. Batterien und Akkumulatoren
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
17. Textilien und Schuhe
- a1.2 Ich informiere Kundinnen und Kunden anlässlich der Annahme über die Kreisläufe der Wertstoffe, ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Entsorgungswege. (K3)
- a1.4 Ich beurteile die angelieferte Ware und entscheide nach betrieblichen Vorgaben über Rückweisung oder Annahme. (K4)
- a1.5 Ich beurteile und unterscheide die angenommene Ware nach Wertstoffen, Art der Lieferung (Einheitslieferung, gemischter Lieferung) und die Entschädigungs- und Kostenpflicht. (K4)
- b.1 Im erkenne und beschreibe das Wertschöpfungspotenzial der zu sortierenden Ware. (K3)
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.3 Ich sortiere das Material (manuell, maschinell), teile es in Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe ein und weise die Stoffe der Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung zu. (K3)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b3.1 Ich führe aussortierte Gefahrstoffe nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben den entsprechenden Entsorgungswegen und -stellen zu. (K3)
- b4.1 Ich erstelle Lagerpläne und berücksichtige dazu die Eigenschaften der zu lagernden Stoffe, die Eigenschaften des Lagers, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Lagerung und die rechtlichen Vorschriften. (K4)
Kapitel
18. Werkzeuge und Maschinen
- a3.1 Ich setze die betrieblichen Umschlaggeräte (Gegengewichts- und Schubmaststapler, Deichselgeräte) zweckentsprechend, sicher, wirtschaftlich und umweltschonend ein. (K3).
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.4 Ich verschiebe die Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe mit den geeigneten Fördermitteln zur Aufbereitung oder zum Lager. (K3)
- b2.2 Ich bestimme den Ablauf, die zweckmässigen Techniken und die einzusetzenden Hilfsmittel und Maschinen für eine wirtschaftliche Aufbereitung der Wertstoffe. (K4)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b5.1 Ich prüfe vor jedem Einsatz die Betriebsbereitschaft der Maschinen (Funktion, Sicherheitseinrichtungen, Störungen usw.), behebe in meiner Kompetenz stehende Mängel oder informiere den Unterhaltsdienst. (K4)
- b5.2 Ich richte den Arbeitsplatz und die für die Aufbereitung notwendige Maschinen ein. (K3)
- b5.3 Ich setze Maschinen bestimmungsgemäss, sicher, wirtschaftlich, verbrauchsschonend gemäss Herstellerangaben ein. (K3)
- b5.4 Ich warte die Maschinen, führe die in meiner Kompetenz stehenden Instandhaltungsarbeiten gemäss Herstellerangaben und betrieblichen Vorgaben durch und führe das Wartungsjournal. (K3).
Kapitel
19. Werkzeuge und Maschinen - Vertiefende Inhalte
- a3.1 Ich setze die betrieblichen Umschlaggeräte (Gegengewichts- und Schubmaststapler, Deichselgeräte) zweckentsprechend, sicher, wirtschaftlich und umweltschonend ein. (K3).
- b1.2 Ich bestimme das optimale Verfahren und die technischen Hilfsmittel für das Sortieren der Wertstoffe um bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. (K3)
- b1.4 Ich verschiebe die Wert-, Fremd- und Gefahrstoffe mit den geeigneten Fördermitteln zur Aufbereitung oder zum Lager. (K3)
- b2.2 Ich bestimme den Ablauf, die zweckmässigen Techniken und die einzusetzenden Hilfsmittel und Maschinen für eine wirtschaftliche Aufbereitung der Wertstoffe. (K4)
- b2.3 Ich prüfe die Aufbereitungskosten, die aktuelle Marktsituation und das Wertschöpfungspotential und bestimme daraus die wirtschaftlichste Art der Aufbereitung. (K4)
- b5.1 Ich prüfe vor jedem Einsatz die Betriebsbereitschaft der Maschinen (Funktion, Sicherheitseinrichtungen, Störungen usw.), behebe in meiner Kompetenz stehende Mängel oder informiere den Unterhaltsdienst. (K4)
- b5.2 Ich richte den Arbeitsplatz und die für die Aufbereitung notwendige Maschinen ein. (K3)
- b5.3 Ich setze Maschinen bestimmungsgemäss, sicher, wirtschaftlich, verbrauchsschonend gemäss Herstellerangaben ein. (K3)
- b5.4 Ich warte die Maschinen, führe die in meiner Kompetenz stehenden Instandhaltungsarbeiten gemäss Herstellerangaben und betrieblichen Vorgaben durch und führe das Wartungsjournal. (K3).
Kapitel
20. Fahrzeuge und Behälter
a3.1. Ich setze die betrieblichen Umschlaggeräte (Gegengewichts- und Schubmaststapler, Deichselgeräte) zweckentsprechend, sicher, wirtschaftlich und umweltschonend ein. (K3).
a3.2 Ich setze die im Betrieb verfügbaren Gebinde zweckentsprechend und gesetzeskonform ein. Ich organisiere die Rückführung oder den Austausch von Gebinden. (K3)
b4.2 Ich wähle geeignete Gebinde und setze diese nach gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften wirtschaftlich, sicher und umweltschonend ein. (K3)
c2.2 Ich rufe die bestellten Wertstoffe gemäss Auftrag aus dem Lager ab und beschaffe die notwendigen Informationen über das zu beladende Transportmittel. (K3)
c3.1 Ich verlade die Wertstoffe mit den betrieblichen Fördermitteln gemäss Verladeplan oder Anweisung auf das Transportfahrzeug und achte dabei auf sichere Positionierung, Verteilung und Sicherung der Ladung. (K4)
d1.2 Ich führe den jeweiligen Auftrag unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmassnahmen aus. (K4)
e4.4 Ich halte im Arbeitsalltag die betrieblichen Vorgaben zum sparsamen Umgang mit Energie und Rohstoffen ein und ergreife dazu konkrete Massnahmen (Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Kühlung, Wasser, Fahrzeuge, Maschinen). (K3)